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Amtliche Wahlbekanntmachung
Maßgeblich für die Durchführung der Wahl und alle angewandten Fristen ist die amtliche Wahlbekanntmachung.
Alle Veröffentlichungen des Studentischen Wahlvorstandes finden sich an der Aushangtafel im Hauptgebäude.
Im Folgenden finden sich die einzelnen Aspekte der Wahl veranschaulicht, welche auch in Plakatform aushängen.
Wahlverfahren
Zu wählen sind 60 Mitglieder des Studierendenparlaments.
Die Wahl findet nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl statt. Dabei hat der*die Wähler*in eine Stimme mit der sie*er eine*n Kandidat*in eines Wahlvorschlags (Liste) kennzeichnet.
Die Kennzeichnung gilt für den*die Bewerber*in und zugleich für die Liste, der er*sie angehört. Die Sitze werden auf die Listen im Verhältnis der Gesamtzahl der auf die Listen entfallenden Stimmen im Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer) verteilt. Für die Listen gewählt sind die Bewerber*innen mit den jeweils höchsten Stimmzahlen innerhalb der Liste.
Terminübersicht
Was | von | bis | Uhrzeit |
---|---|---|---|
Wahlbekanntmachung | 23.04.2018 | ||
Auslage des Wähler*innenverzeichnisses | 26.04.2018 | 11.05.2018 | bis 15:00 Uhr |
Einspruchsfrist gegen das Wähler*innenverzeichnis | 11.05.2018 | bis 15:00 Uhr | |
Abgabefrist für Wahlvorschläge | 11.05.2018 | bis 15:00 Uhr | |
Bekanntmachung der vorläufig zugelassenen Listen | 14.05.2018 | 18.05.2018 | |
ggf. Einspruchsfrist gegen Streichungen, etc. (3 Werktage) | 18.05.2018 | bis 15:00 Uhr | |
Bekanntmachung der zugelassenen Listen | 22.05.2018 | ||
Bewerbungsfrist für Wahlhelfer*innen | 18.05.2018 | bis 23:59 Uhr | |
Wahltermin | 18.06.2018 | 22.06.2018 | jeweils 09:45 bis 16:15 Uhr |
Auszählung | 22.06.2018 | ab 18:00 Uhr | |
ggf. Fortsetzung der Auszählung (bei Bedarf) | 25.06.2018 | ab 10:00 Uhr | |
Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses | 25.06.2018 | ab 15:00 Uhr | |
Einspruchsfrist gegen das Wahlergebnis | 29.06.2018 | bis 15:00 Uhr | |
Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses | 03.07.2018 |
*die kursiv gedruckten Termine sind voraussichtliche Daten. Maßgeblich ist das Datum des jeweiligen Aushangs (Lageplan) und ggf. damit zusammenhängende Fristen.
Wahlvorschläge
Alle eingeschriebenden Studierenden der TU Berlin können zum Studierendenparlament kandidieren. Kandidaturen zum StuPa können jedoch nur zusammengefasst in Form von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Die Frist hierfür ist der 26.05.2017 um 15 Uhr.
Dabei sind unbedingt die aktuellen Wahlvorschlagsformulare zu verwenden.
Wahlvorschläge müssen mindestens fünf Bewerber*innen umfassen und von mindestens zehn Wahlberechtigten unterstützt werden. Bewerber*innen gelten dabei auch als Unterstützer*innen.
Um die Streichung von Kandidaten*innen oder Unterstützern*innen durch den Wahlvorstand zu vermeiden, wird dringend empfohlen, zu prüfen ob diese im Wähler*innenverzeichnis aufgeführt sind. Das Verzeichnis liegt vom 02.05. bis zum 26.05.2017 beim Zentralen Wahlvorstand aus.
Urnenwahl
Die Wahl wird regulär als Urnenwahl durchgeführt. Die Wahllokale sind dabei formal nach Nachnamen-Bereichen unterteilt, befinden sich jedoch allesamt an einem Ort: Hauptgebäude, Foyer-West (vor der Cafeteria "Wetterleuchten", Bereich 0K).
Zur Wahl sind vorzuzeigen:
- ein amtliches Lichtbilddokument (Perso, Führerschein, Pass, Jagdschein, etc.)
- Nachweis, aus dem die Matrikelnummer zum Namen ersichtlich ist (Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigung)
Zusätzlich zum Wahllokal im Hauptgebäude gibt es sogenannte Wanderurnen, an denen lediglich Briefwahl im Wahllokal möglich ist (siehe unten).
Alle Wahllokale (einschließlich der Wanderurnen) haben im Wahlzeitraum [03. bis 07. Juli 2017] jeweils von 09:45 Uhr bis 16:15 Uhr geöffnet.
Die Urnenwahl ist in jedem Fall zu bevorzugen, da dies sowohl bei der Auszählung als auch bei der Wahl (für alle Beteiligten) den Aufwand verringert.
Briefwahl
Neben der Urnenwahl im zentralen Wahllokal ist auch Briefwahl möglich, entweder als Briefwahl per Post oder als Briefwahl in einem der Wanderlokale. Die Wahlbriefe müssen in beiden Fällen dem Wahlvorstand oder einem Wahllokal spätestens bis zum Ende der Wahlhandlung (Freitag, 07. Juli 2017, 16:15 Uhr) zugegangen sein. Bitte ggf. Postlauf- und Bearbeitungszeiten einkalkulieren!
Briefwahl kann formlos beim Studentischen Wahlvorstand (Kontakt in der rechten Spalte) oder vorort in einem der Wahllokale beantragt werden. Zur Vereinfachung bieten sich hierfür insbesondere die versandten Briefwahlanträge an. Alternativ kann die Briefwahl auch mit diesem Onlineformular beantragt werden.
Die Urnenwahl ist in jedem Fall zu bevorzugen!