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Vorläufiges Ergebnis der Wahl zum 40. Studierendenparlament
Am 24. Juni 2019 wurde das vorläufige Ergebnis der Wahl zum 40. Studierendenparlament durch Aushang bekannt gegeben.
Dieser Aushang ist ebenfalls hier verfügbar: Bekanntmachung vorläufiges Ergebnis 2019
Die Einspruchsfrist gegen dieses Ergebnis beträgt nach § 17 Abs. 1 WahlOStud drei Werktage und endet am 27. Juni 2019 um 15 Uhr.
Amtliches Endergebnis der Wahl zum 40. Studierendenparlament
Gegen das vorläufige Wahlergebnis vom 24.06.2019 lagen bis Fristende keine Einsprüche vor.
Auf der 9. Sitzung, am 03. Juli 2019 wurde somit das vorläufige Ergebnis zum amtlichen Endergebnis der Wahl zum 40. Studierendenparlament erklärt. Dieses wurde am 03.07. durch Aushang bekannt gegeben.
Der Aushang ist auch hier verfügbar: Bekanntmachung amtliches Endergebnis 2019
Wir gratulieren allen gewählten Mitgliedern und Stellvertreter*innen.
Gemäß §7 Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft ist das 40. Studierendenparlament spätestens am 2. November 2019 zu konstituieren. Die Einladung hierzu ergeht durch die Sitzungsleitung des Studierendenparlaments.