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Vorläufiges Ergebnis der Wahl zum 37. Studierendenparlament
Am 20. Juni 2016 wurde das vorläufige Ergebnis der Wahl zum 37. Studierendenparlament durch Aushang bekannt gegeben.
Dieser Aushang ist ebenfalls hier verfügbar: Bekanntmachung vorläufiges Ergebnis 2016
Die Einspruchsfrist gegen dieses Ergebnis beträgt nach § 17 Abs. 1 WahlOStud drei Werktage und endet (aufgrund des Aushangs nach 15 Uhr) am 24. Juni 2016 um 15 Uhr.
Amtliches Endergebnis der Wahl zum 37. Studierendenparlament
Gegen das vorläufige Wahlergebnis vom 20.06.2016 lagen bis Fristende keine Einsprüche vor.
Auf der 9. Sitzung, am 15. Juli 2016 wurde somit das vorläufige Ergebnis zum amtlichen Endergebnis der Wahl zum 37. Studierendenparlament erklärt. Dieses wurde am 18.06. durch Aushang bekannt gegeben.
Der Aushang ist auch hier verfügbar: Bekanntmachung amtliches Endergebnis 2016
Wir gratulieren allen gewählten Mitgliedern und Stellvertreter*innen.
Gemäß §7 Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft ist das 37. Studierendenparlament spätestens am 10. November 2016 zu konstituieren. Die Einladung hierzu ergeht durch die Sitzungsleitung des Studierendenparlaments.
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