Inhalt des Dokuments
Amtliche Wahlbekanntmachung
[1]
- © CC0 Public Domain (pixabay.com)
Maßgeblich für die Durchführung der Wahl und alle angewandten Fristen ist die amtliche Wahlbekanntmachung [2].
Alle Veröffentlichungen des Studentischen Wahlvorstandes finden sich an der Aushangtafel im Hauptgebäude [3].
Im Folgenden finden sich die einzelnen Aspekte der Wahl veranschaulicht, welche auch in Plakatform aushängen.
Wahlverfahren
[4]
- © CC0 Public Domain (pixabay.com)
Zu wählen sind 60 Mitglieder des Studierendenparlaments [5].
Die Wahl findet nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl statt. Dabei hat der*die Wähler*in eine Stimme mit der sie*er eine*n Kandidat*in eines Wahlvorschlags (Liste) kennzeichnet.
Die Kennzeichnung gilt für den*die Bewerber*in und zugleich für die Liste, der er*sie angehört. Die Sitze werden auf die Listen im Verhältnis der Gesamtzahl der auf die Listen entfallenden Stimmen im Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer [6]) verteilt. Für die Listen gewählt sind die Bewerber*innen mit den jeweils höchsten Stimmzahlen innerhalb der Liste.
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Terminübersicht
Was | von | bis | Uhrzeit |
---|---|---|---|
Wahlbekanntmachung | 23.04.2018 | ||
Auslage des
Wähler*innenverzeichnisses | 26.04.2018 | 11.05.2018 | bis
15:00 Uhr |
Einspruchsfrist
gegen das
Wähler*innenverzeichnis | 11.05.2018 | bis
15:00 Uhr | |
Abgabefrist für
Wahlvorschläge | 11.05.2018 | bis
15:00 Uhr | |
Bekanntmachung
der vorläufig zugelassenen
Listen | 14.05.2018 | 18.05.2018 | |
ggf. Einspruchsfrist gegen
Streichungen, etc. (3 Werktage) | 18.05.2018 | bis
15:00 Uhr | |
Bekanntmachung der zugelassenen
Listen | 22.05.2018 | ||
Bewerbungsfrist für
Wahlhelfer*innen | 18.05.2018 | bis 23:59 Uhr | |
Wahltermin | 18.06.2018 | 22.06.2018 | jeweils 09:45 bis 16:15 Uhr |
Auszählung | 22.06.2018 | ab 18:00 Uhr | |
ggf. Fortsetzung der Auszählung (bei
Bedarf) | 25.06.2018 | ab
10:00 Uhr | |
Bekanntmachung des vorläufigen
Wahlergebnisses | 25.06.2018 | ab
15:00 Uhr | |
Einspruchsfrist gegen das
Wahlergebnis | 29.06.2018 | bis
15:00 Uhr | |
Bekanntmachung des amtlichen
Endergebnisses | 03.07.2018 |
*die kursiv gedruckten Termine sind voraussichtliche Daten. Maßgeblich ist das Datum des jeweiligen Aushangs (Lageplan [7]) und ggf. damit zusammenhängende Fristen.
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Wahlvorschläge
[8]
- © StudWV
Alle eingeschriebenden Studierenden der TU Berlin können zum Studierendenparlament kandidieren. Kandidaturen zum StuPa können jedoch nur zusammengefasst in Form von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Die Frist hierfür ist der 11.05.2018 um 15 Uhr.
Dabei sind unbedingt die aktuellen Wahlvorschlagsformulare
[9] zu verwenden.
Wahlvorschläge müssen mindestens fünf Bewerber*innen umfassen und von mindestens zehn Wahlberechtigten unterstützt werden. Bewerber*innen gelten dabei auch als Unterstützer*innen.
Um die Streichung von Kandidaten*innen oder Unterstützern*innen durch den Wahlvorstand zu vermeiden, wird dringend empfohlen, zu prüfen ob diese im Wähler*innenverzeichnis aufgeführt sind. Das Verzeichnis liegt vom 26.04. bis zum 11.05.2018 beim Zentralen Wahlvorstand aus.
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Urnenwahl
[12]
- © CC0 Public Domain (pixabay.com)
Die Wahl wird regulär als Urnenwahl durchgeführt. Die Wahllokale [13] sind dabei formal nach Nachnamen-Bereichen unterteilt, befinden sich jedoch allesamt an einem Ort: Hauptgebäude, Foyer-West (vor der Cafeteria "Wetterleuchten", Bereich 0K).
Zur Wahl sind vorzuzeigen:
- ein amtliches Lichtbilddokument (Perso, Führerschein, Pass, Fischereischein, etc.)
- Nachweis, aus dem die Matrikelnummer zum Namen ersichtlich ist (Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigung)
Zusätzlich zum Wahllokal im Hauptgebäude gibt es sogenannte Wanderurnen [14], an denen lediglich Briefwahl im Wahllokal möglich ist (siehe unten).
Alle Wahllokale (einschließlich der Wanderurnen) haben im Wahlzeitraum [18. bis 22. Juni 2018] jeweils von 09:45 Uhr bis 16:15 Uhr geöffnet.
Die Urnenwahl ist in jedem Fall zu bevorzugen, da dies sowohl bei der Auszählung als auch bei der Wahl (für alle Beteiligten) den Aufwand verringert.
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Briefwahl
[15]
- © CC0 Public Domain (pixabay.com)
Neben der Urnenwahl im zentralen Wahllokal ist auch Briefwahl möglich, entweder als Briefwahl per Post oder als Briefwahl in einem der Wanderlokale. Die Wahlbriefe müssen in beiden Fällen dem Wahlvorstand oder einem Wahllokal spätestens bis zum Ende der Wahlhandlung (Freitag, 22. Juni 2018, 16:15 Uhr) zugegangen sein. Bitte ggf. Postlauf- und Bearbeitungszeiten einkalkulieren!
Briefwahl kann formlos beim Studentischen Wahlvorstand (Kontakt in der rechten Spalte) oder vorort in einem der Wahllokale beantragt werden. Zur Vereinfachung bieten sich hierfür insbesondere die versandten Briefwahlanträge an. Alternativ kann die Briefwahl auch mit diesem Onlineformular beantragt werden.
Die Urnenwahl ist in jedem Fall zu bevorzugen!
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Auszählung
- Auszählung im H 3006 und 3007
[16]
- © TU Berlin
Die Wahl wird am Freitag, 22. Juni 2018 ab 18:00 Uhr in den Räumen H 3006 und H 3007 öffentlich ausgezählt. Falls nötig wird die Auszählung am Montag, 25. Juni 2018 ab 10:00 Uhr im Raum H 2037 fortgesetzt. Das Ergebnis [17] wird anschließend unverzüglich bekanntgegeben.
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Sekr. TK 2
Gebäude Thermodynamik und Kältetechnik
Raum TK 113 A
314-25683
E-Mail-Anfrage [18]
Sekr. K 35
Hauptgebäude
Raum H 2507
Str. des 17. Juni 135
10623 Berlin
314-22532
E-Mail-Anfrage [19]
Webseite [20]
Sprechzeiten
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr
eines/Achtung_Verkehrsschild.png
9_2018/Bekanntmachung_39_de.pdf
meines/Aushangtafel_StudWV.jpg
eines/Wahlverfahren_1030596.png
udierendenparlament/parameter/de/font5/maxhilfe/
l
meines/Aushangtafel_StudWV.jpg
_2018/Wahlvorschlagsformular_2018_de.pdf
9_2018/Wahlvorschlagsformular_2018_de.pdf
rabstimmungen/archiv/wahl_zum_39_studierendenparlament_
2018/kandidierende_listen/parameter/de/font5/maxhilfe/
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9_2018/Ausz%C3%A4hlung_2018_H3006-7.png
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